Ablehnung der Ermittlungseinleitung durch die Staatsanwaltschaft
Dieser Abschnitt enthält meinen Brief an die Generalstaatsanwaltschaft vom 7. Januar 2025, der eine Antwort auf die Begründung des Beschlusses vom 3. Juli 2024 von Staatsanwältin Elżbieta Ochońska-Wróbel (Bezirksstaatsanwaltschaft Kraków-Podgórze, Az. 4135-1.Ds.96.2022) ist. Unten: kurze Zusammenfassung des Beschlusses, dann der vollständige Brieftext.
Einstellungsbeschluss von Staatsanwältin Elżbieta Ochońska-Wróbel
Staatsanwältin Elżbieta Ochońska-Wróbel hat das Verfahren in sieben (I–VII) Komplexen eingestellt, die NCN-Direktor Zbigniew Błocki, Prof. Marcin Drąg und die NCN-Expertengremien betrafen. Die Begründung qualifiziert meine Anzeige als „probabilistisch“, zweifelt an den Aufnahmen (sie seien in einem Zustand der „Erregung“ entstanden), stuft Błockis Worte vom 29. Mai 2020 als „Vorschlag“ ein und kommt zum Ergebnis, es gebe keinen Beweis für eine versprochene Vermögensüberlassung durch Prof. Drąg.
Mein Brief an die Generalstaatsanwaltschaft vom 7. Januar 2025
Der Volltext ist in diese Seite eingebettet (nicht nur verlinkt), damit jeder Leser sehen kann, wie ich Punkt für Punkt auf die Begründung der Einstellung antworte. Az. 4135-1.Ds.96.2022. Die polnische Originalversion ist unten zur Voransicht und zum Download verfügbar.
Betreff: Beschluss über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, das von Staatsanwältin Elżbieta Ochońska-Wróbel, Bezirksstaatsanwaltschaft Kraków-Podgórze, geführt wurde
Ich verlange die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens wegen der Erpressung durch den Direktor des Nationalen Wissenschaftszentrums (NCN) und weiterer Unregelmäßigkeiten im NCN in Krakau.
Das Verfahren wurde eingestellt; die Einstellung wurde durch manipulierte oder fabrizierte Beweise und voreingenommene Argumente gestützt. Die Begründung erzeugt eine fiktive Realität (etwa, ich hätte Prof. Drąg der Bestechung von Direktor Błocki bezichtigt — was nie der Fall war), zweifelt an Aufnahmen, ohne sie gehört zu haben, und verwendet ad personam-Argumente gegen mich.
Ich verlange die Wiederaufnahme und die Aufsicht der Generalstaatsanwaltschaft über das Verfahren Az. 4135-1.Ds.96.2022.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Witold Kilarski